Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Dienstleistung

Alle Pflege- und physiologischen Behandlungen an Hunden bei „Alltagsfelle“ werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen einer zeitgemäßen Hundepflege und Wellnessbehandlung ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung und das physiologische und psychologische Wohl des Tieres sowie die Beachtung des Tierschutzes. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Hundepflege und aller anderen angebotenen Behandlungen benötigten Zeit befristet.

Generell und grundsätzlich behält sich der „Alltagsfelle“ vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.                 

Wir arbeiten nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können. Wird ein Termin NICHT abgesagt, behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30,- Euro zu berechnen.

2. Preise/Bezahlung:

Die in der Preisübersicht ausgewiesenen Preisespannen gelten für regelmäßig und gepflegte Hunde, die der Größe der angegebenen Rassebeispiele entsprechen.

Der Leistungs-/Lieferumfang gem. den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von 60,- Euro nicht übersteigen.    

Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung, zusätzliche Salonreinigung durch Parasiten oder durch das Lösen des Hundes. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.

Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste diesen AGB’s und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.      

3. Haftung:

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung.

Bei bissigen, unsicheren Hunden Hunden bitten wir um Verständnis, wenn ein Maulkorb angelegt werden muss.

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich „Alltagsfelle“ vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.

Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann „Alltagsfelle“ nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von „Alltagsfelle“ wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet „Alltagsfelle“ im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme „Alltagsfelle“ “ zu melden.

„Alltagsfelle“ haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der dies bezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.     
Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist „Alltagsfelle“ zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.         

4. Allgemeines:

„Alltagsfelle“ führt eine Bildersammlung einiger Hundekunden, die evtl. ins Internet auf die eigene Homepage gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er „Alltagsfelle“, dann werden die Bilder umgehend wieder aus der Homepage entfernt.

Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.

Gerichtsstand für etwaige Auseinandersetzungen ist Stade.